„Konzerngesellschaften“ bezeichnet in Bezug auf eine Partei die juristischen Personen innerhalb ihrer Unternehmensgruppe, die einer gemeinsamen Kontrolle unterstehen.
„Vertrag“ bezeichnet diese Bestimmungen und Bedingungen, jegliche an einen Auftrag gehefteten Dienstleistungsanhänge und jegliche Aufträge.
„Anwendbares Recht“ bezeichnet jegliche rechtlich bindende Verpflichtung einer Partei, darin inbegriffen etwa Gesetze, Verordnungen, Satzungen, Gerichtsentscheidungen oder anderweitige verbindliche Anforderungen.
„Forderung“ bezeichnet jegliche Forderungen, jegliche Streitigkeiten sowie jegliche Klage- und anderen Verfahren.
„Vertrauliche Informationen“ bezeichnet jegliche Informationen, die eine Partei gegenüber der anderen Partei offenlegt und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit eine vernünftige Person erkennen würde (darin inbegriffen Geschäftsgeheimnisse).
„Kunde“ bezeichnet die Partei, die auf einem Auftrag als der Kunde angegeben ist.
„Kundendaten“ bezeichnet Daten, die der Kunde dem Dienstleister bereitstellt, damit der Dienstleister diese im Namen des Kunden verarbeitet.
„Entschädigungsberechtigte“ bezeichnet in Bezug auf eine Partei diese Partei, ihre Konzerngesellschaften sowie ihre eigenen Geschäftsführer, leitenden Angestellten, Arbeitnehmer, Bevollmächtigten und anderen Vertreter sowie die ihrer Konzerngesellschaften.
„Verluste“ bezeichnet jegliche Verluste, Schäden, Schadenersatzurteile (darin inbegriffen Gerichtskosten und angemessene Rechtsanwaltskosten) in Bezug auf eine Forderung.
„Auftrag“ bezeichnet ein Auftragserteilungsdokument, in dem die Produkte oder Dienstleistungen angegeben sind, die der Dienstleister oder ein Dritter an den Kunden zu liefern oder für den Kunden zu erbringen hat.
„Dienstleistungen“ bezeichnet die Dienstleistungen, die der Dienstleister für den Kunden erbringt und die auf einem Auftrag angegeben sind.
„Dienstleister“, „wir“ „uns“, „unser“ und dergleichen bezeichnet den auf einem Auftrag angegebenen Anbieter.
„Dienstleisterdaten“ bezeichnet jegliche Daten in der Datenbank des Dienstleisters, die der Dienstleister zur Erbringung der Dienstleistungen verwendet, davon ausgenommen Kundendaten.
„Laufzeit“ ist in Artikel 6 definiert.
„Weiterverkaufte Dienstleistungen“ bezeichnet die Produkte oder Dienstleistungen, die ein Dritter an den Kunden liefert oder für den Kunden erbringt und die auf einem Auftrag angegeben sind.
„Nutzer“ bezeichnet eine natürliche Person, der der Kunde (direkt oder indirekt) die Nutzung der Dienstleistungen und/oder der weiterverkauften Dienstleistungen gestattet hat.
2.1 Dienstleistungen: Dieser Vertrag regelt die Bedingungen des zwischen dem Kunden und dem Dienstleister geschlossenen Vertrags und die Dienstleistungen, die der Dienstleister erbringt, darin inbegriffen jegliche Dienstleisterdaten, auf die der Kunde Zugriff hat.
2.2 Verantwortung: Während der Laufzeit wird der Dienstleister: (a) die Dienstleistungen mit der gebotenen Kompetenz und Sorgfalt erbringen; (b) keine Änderungen vornehmen, die die Funktionalität der Dienstleistungen wesentlich beeinträchtigen; (c) die Dienstleistungen im Wesentlichen im Einklang mit jeglichen auf einem Auftrag angegebenen Beschreibungen der Dienstleistungen erbringen und (d) jegliche personenbezogenen Daten im Einklang mit dem Datenverarbeitungsanhang verarbeiten, der auf https://www.cision.com/legal/customerdpa verfügbar ist. Soweit nicht in Artikel 2.2 anders geregelt, sind vorbehaltlich des anwendbaren Rechts alle anderen ausdrücklichen oder konkludenten Garantien, Bedingungen und Zusagen ausgeschlossen.
2.3 Weiterverkaufte Dienstleistungen: Jegliche Dienstleistungen und weiterverkauften Dienstleistungen werden auf einem Auftrag angegeben. Soweit auf einem Auftrag Dienstleistungen und weiterverkaufte Dienstleistungen aufgeführt sind: (i) wird der Dienstleister die Dienstleistungen für den Kunden zu den Bedingungen dieses Vertrags erbringen und (ii) wird der Dritte die weiterverkauften Dienstleistungen für den Kunden zu den Bedingungen des gesonderten zwischen dem Kunden und dem Dritten geschlossenen Vertrags erbringen. Der Dienstleister ist nur für seine eigenen Dienstleistungen verantwortlich und nicht für weiterverkaufte Dienstleistungen.
3.1 Verantwortung: Der Kunde: (a) ist für seine Einhaltung dieses Vertrags verantwortlich und wird sicherstellen, dass sich jeder Nutzer an die Bestimmungen dieses Vertrags genauso halten wird, als wäre dieser Nutzer Kunde; und (b) besitzt in Bezug auf die Kundendaten alle Rechte, Erlaubnisse und dergleichen, die erforderlich sind, um die Kundendaten dem Dienstleister zwecks Verarbeitung bereitstellen zu können.
3.2 Beschränkungen: Der Kunde wird es unterlassen: (a) die Dienstleistungen (oder die Ergebnisse der Dienstleistungen einschließlich Dienstleisterdaten) an irgendjemanden mit Ausnahme seiner Nutzer zur eigenen internen Nutzung zu verkaufen, weiterzuverkaufen, zu lizenzieren, unterzulizenzieren, zu vertreiben oder anderweitig bereitzustellen, soweit nicht auf einem Auftrag anders angegeben; (b) vorbehaltlich des anwendbaren Rechts den Versuch zu unternehmen, irgendeinen Teil der Dienstleistungen zurückzuentwickeln, zu zerlegen, einem Reverse-Engineering zu unterziehen oder anderweitig in ein von Menschen lesbares Format zu bringen; (c) die Dienstleistungen oder irgendwelche Dienstleisterdaten in einer Weise zu verwenden, die gegen das anwendbare Recht verstößt, darin inbegriffen anwendbare Rechtsvorschriften in den Bereichen Datenschutz und Informationssicherheit; oder (d) die Erbringung der Dienstleistungen zu stören oder zu beeinträchtigen, darin inbegriffen Spamming, Hacking und Verstöße gegen API-Raten-Begrenzungen des Dienstleisters.
3.3 Passwortschutz: Jede Partei wird sich mit vertretbarem Aufwand bemühen, sicherzustellen, dass alle zur Nutzung der Dienstleistungen bestimmten Nutzer-IDs und Passwörter vertraulich behandelt werden. Vorbehaltlich des anwendbaren Rechts wird jede Partei die andere Partei informieren, sobald sie feststellt, dass die Sicherheit einer Nutzer-ID oder eines Passworts gefährdet sein könnte oder gefährdet ist.
4.1Gebühren: Der Kunde wird die in einem Auftrag angegebenen Gebühren für die Dienstleistungen bezahlen. Die Gebühren für die Dienstleistungen verstehen sich exklusive gesetzlich anfallender Steuern, Abgaben oder vergleichbarer staatlich erhobener Beträge, darin inbegriffen etwa Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer und Quellensteuer. Der Kunde wird dem Dienstleister die Informationen verschaffen, die er nach vernünftiger Betrachtung zur Versendung einer Rechnung benötigt. Wenn nicht auf einem Auftrag anders angegeben, werden alle Gebühren jährlich im Voraus in Rechnung gestellt.
4.2 Aufträge und weiterverkaufte Dienstleistungen: Der Kunde wird bezahlen: (a) an den Dienstleister die Gebühren für die Dienstleistungen und jegliche weiterverkauften Dienstleistungen, die auf einem Auftrag angegeben sind, den der Dienstleister dem Kunden zuschickt (im Falle weiterverkaufter Dienstleistungen zieht der Dienstleister die Gebühren für die weiterverkauften Dienstleistungen im Namen des Dritten ein); und (b) die Gebühren für die Dienstleistungen, die auf einem Auftrag angegeben sind, den ein Dritter dem Kunden zuschickt, und in diesem Fall zieht der Dritte die zu Gunsten des Dienstleisters geschuldeten Beträge im Namen des Dienstleisters ein.
5.1 Vertrauliche Informationen: Vertrauliche Informationen beinhalten keine Informationen, die: (a) ohne Verletzung einer gegenüber der offenlegenden Partei bestehenden Geheimhaltungspflicht allgemein zugänglich sind oder werden; (b) der empfangenden Partei ohne Verletzung einer gegenüber der offenlegenden Partei bestehenden Geheimhaltungspflicht bereits vor ihrer Offenlegung durch die offenlegende Partei bekannt waren; (c) ein Dritter der empfangenden Partei ohne Verletzung einer gegenüber der offenlegenden Partei bestehenden Geheimhaltungspflicht bereitgestellt hat oder (d) die empfangende Partei selbstständig entwickelt hat.
5.2 Vertrauliche Behandlung: Die empfangende Partei wird die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei für die Dauer der Laufzeit und für zwei Jahre nach deren Ende vertraulich behandeln, mit der Maßgabe jedoch, dass jegliche Geschäftsgeheimnisse innerhalb vertraulicher Informationen weiterhin vertraulich zu behandeln sind, bis sie keine Geschäftsgeheimnisse mehr sind. Die empfangende Partei wird vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei ausschließlich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder zur Nutzung der Dienstleistungen verwenden. Nichts in diesem Artikel 5 hindert die empfangende Partei daran, (a) vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei, soweit erforderlich, gegenüber ihren Konzerngesellschaften, Datenlizenzgebern, Drittanbietern, Rechtsberatern, Wirtschaftsprüfern, potenziellen Investoren oder anderen professionellen Beratern (gemeinsam bezeichnet als „zulässige Empfänger“) offenzulegen, mit der Maßgabe jedoch, der empfangenden Partei für ihre Verpflichtungen und für die Verwendung und Offenlegung der vertraulichen Informationen durch zulässige Empfänger verantwortlich bleibt; oder (b) vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei offenzulegen, wenn sie gemäß dem anwendbaren Recht dazu verpflichtet ist, mit der Maßgabe jedoch, dass die empfangende Partei die offenlegende Partei, sofern rechtlich zulässig, so schnell, wie unter den gegebenen Bedingungen möglich, über die Offenlegungsverpflichtung informieren wird.
5.3 Rechte des geistigen Eigentums: Der Dienstleister oder seine Lizenzgeber sind Inhaber aller Rechte des geistigen Eigentums an den Dienstleistungen und den Dienstleisterdaten. Der Kunde ist Inhaber aller Rechte des geistigen Eigentums an den Kundendaten. Soweit nicht an anderer Stelle in diesem Vertrag abweichend geregelt, erwirbt der Kunde keine Rechte an Rechten des geistigen Eigentums des Dienstleisters.
5.4 Nutzerfeedback: Der Dienstleister darf jegliche Vorschläge, Feature-Anfragen, Empfehlungen, Korrekturen oder andere Arten von Feedback („Feedback“), die der Kunde oder dessen Nutzer in Bezug auf die Nutzung der Dienstleistungen bereitstellen, nutzen, in die Dienstleistungen aufnehmen oder anderweitig wirtschaftlich verwerten.
6.1 Laufzeit: Dieser Vertrag beginnt zu laufen, wenn er durch die Parteien unterzeichnet oder im Wege eines Auftrags vereinbart wird, je nachdem, was zuerst erfolgt, und läuft weiter, bis alle Aufträge abgelaufen oder im Einklang mit den Bedingungen dieses Vertrags gekündigt worden sind („Laufzeit“).
6.2 Einvernehmliche Kündigung: Eine Partei kann diesen Vertrag jederzeit im Wege einer schriftlichen an die andere Partei gerichteten Mitteilung kündigen, wenn: (a) die andere Partei eine wesentliche Pflichtverletzung begeht und diese, sofern heilbar, nicht innerhalb von 30 Tagen heilt, nachdem sie schriftlich auf diese Pflichtverletzung hingewiesen worden ist; oder (b) die andere Partei ein Insolvenzverfahren einleitet oder Gegenstand eines Konkursantrags oder anderen Verfahrens im Bereich Insolvenz, Konkurs, Bankrott oder Abtretung zu Gunsten von Gläubigern wird (darin inbegriffen vergleichbare Verfahren nach dem anwendbaren Recht) oder (c) die andere Partei aufgrund von insolvenzbezogenen Bedenken einen Vergleich mit ihren Gläubigern schließt (darin inbegriffen vergleichbare Verfahren nach dem anwendbaren Recht).
6.3 Entstandene Rechte und Fortgeltung: Die auf Seiten einer Partei entstandenen Rechte und Verbindlichkeiten bleiben von einer Kündigung dieses Vertrags unberührt. Artikel 1, 3.2, 4, 5, 6, 7 und 9 gelten über die Kündigung dieses Vertrags hinaus fort. Bei Kündigung oder Ablauf enden alle durch eine der Parteien eingeräumten Lizenzen.
***Bitte lesen Sie sich Artikel 7.1-7.3 durch, da sie die Haftung jeder Partei ausschließen/beschränken***
7.1 Wofür die Parteien haften: Nichts in diesem Vertrag schließt die Haftung einer Partei für Verluste aus oder beschränkt die Haftung einer Partei für Verluste, wenn gemäß dem anwendbaren Recht ein Ausschluss oder eine Beschränkung nicht zulässig ist (darin inbegriffen Betrug). Wenn dieser Vertrag dem deutschen Recht unterliegt, kann die Haftung gemäß dem anwendbaren Recht weder ausgeschlossen noch beschränkt werden für Betrug, Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Schäden aufgrund von Personenschäden oder Verletzungen von Kardinalpflichten.
7.2 Verluste, für die eine Partei haftet: Vorbehaltlich der Regelungen in Artikel 7.1 und 7.3 haftet eine Partei nur für solche Verluste, die der anderen Partei als unmittelbare und nach vernünftiger Betrachtung vorhersehbare Folge des Umstands entstehen, dass eine Partei ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag verletzt. Abgesehen von den Regelungen in Artikel 7.1 und dem vorangegangenen Satz haftet keine der Parteien gegenüber der anderen Partei für andere Verluste unabhängig von der Art (darin inbegriffen entgangene Gewinne oder Folgeschäden, beiläufig entstandene Schäden, Schadenersatz mit Strafwirkung, atypische Schäden oder mittelbare Schäden im Zusammenhang mit diesem Vertrag, sei es auf Grundlage eines Vertrags, einer unerlaubten Handlung, einer Produkthaftung oder anderweitig, unabhängig davon, ob eine solche natürliche oder juristische Person über einen solchen potenziellen Schaden informiert war).
7.3 Haftungsobergrenze: Vorbehaltlich der Regelungen in Artikel 7.1 ist die Gesamthaftung einer Partei unabhängig davon, wie diese Haftung entstanden ist, auf die in der untenstehenden Tabelle genannten Beträge begrenzt.
Gebühren für die Dienstleistungen in den 12 Monaten vor der Forderung | Haftungsobergrenze |
---|---|
Weniger als $100.000 | 110 % der Gebühren für die Dienstleistungen |
$100.001 - $1.000.000 | Das Zweifache der Gebühren für die Dienstleistungen |
$1.000.001 oder mehr | Das Dreifache der Gebühren für die Dienstleistungen |
8.1 Schadloshaltung des Dienstleisters: Der Dienstleister wird die Entschädigungsberechtigten des Kunden schadlos halten in Bezug auf Verluste infolge einer Forderung, die ein Dritter gegen den Kunden geltend macht und auf die Behauptung stützt, die Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden verletze Rechte des geistigen Eigentums eines Dritten. Diese Entschädigung ist nicht einschlägig, wenn die Forderung auf eine Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden gestützt wird, die mit einer Verletzung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag einhergeht. Im Falle einer berechtigten Forderung kann derDienstleister: (i) für den Kunden das Recht erwerben, die Dienstleistungen weiterhin zu nutzen, oder (ii) die Dienstleistungen ersetzen oder dergestalt modifizieren, dass diese keine Rechte mehr verletzen. Sollte nach vernünftiger Betrachtung weder die in (i) noch die in (ii) genannten Optionen zur Verfügung stehen, kann der Dienstleister die rechtsverletzenden Dienstleistungen nach Ablauf von 30 Tagen nach einer entsprechenden an den Kunden gerichteten schriftlichen Mitteilung beenden und eine anteilige Rückerstattung von für die beendeten noch nicht erbrachten Dienstleistungen bereits bezahlten Gebühren vornehmen.
8.2 Schadloshaltung des Kunden: Der Kunde wird die Entschädigungsberechtigten des Dienstleisters schadlos halten in Bezug auf Verluste infolge einer Forderung, die ein Dritter gegen den Dienstleister geltend macht und auf die Behauptung stützt, Kundendaten würden Rechte des geistigen Eigentums eines Dritten verletzen.
8.3 Schadloshaltungsprozess Die entschädigungsberechtigte Partei wird die entschädigende Partei unverzüglich schriftlich über jede Forderung informieren und dieser die alleinige Kontrolle über die Abwehr oder Abwicklung der Forderung überlassen. Die entschädigungsberechtigte Partei wird sich mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand maximal bemühen, ihre Verluste zu beschränken.
9.1 Datenschutz: Der Dienstleister verarbeitet Nutzerdaten im Einklang mit seiner Datenschutzerklärung, siehe: https://gdpr.cision.com/dataprivacynotice_customersprospects.
9.2 Auslegungsregeln: Die Ausdrücke/Begriffe „darin inbegriffen“, „einschließlich“ und dergleichen leiten eine nicht abschließende Aufzählung ein, und die Begriffe „wird“ und „werden“ sind je nach Kontext gleichbedeutend mit „muss“ und „müssen“ beziehungsweise „darf“ und „dürfen“.
9.3 Höhere Gewalt: Keine Partei haftet für eine Verletzung infolge eines Umstands, der ihrer zumutbaren Kontrolle entzogen ist, darin inbegriffen Naturkatastrophen, Ausbrüche von Krankheiten, Kriege, Aufruhr, Terroranschläge, bürgerliche Unruhen, böswillige Sachbeschädigungen, staatliche Maßnahmen, Streiks und andere Arbeitskampfmaßnahmen, Feuer, Überschwemmung, Sturm oder Ausfall von Telekommunikationsdiensten Dritter.
9.4 Öffentliche Bekanntgabe: Keine Partei wird die Beziehung zwischen den Parteien oder die auf Grundlage dieses Vertrags erbrachten Dienstleistungen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei öffentlich bekanntgeben.
9.5 Salvatorische Klausel: Sollte irgendeine Bestimmung dieses Vertrags für ungültig, unrechtmäßig oder nicht durchsetzbar befunden werden, bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt.
9.6 Kein Verzicht: Sollte eine der Parteien die Durchsetzung einer Bestimmmung des Vertrags verzögern oder unterlassen, stellt dies keinen Verzicht auf dieses Recht dar und ist die betreffende Partei nicht gehindert, diese oder eine andere Bestimmung zu einem späteren Zeitpunkt sehr wohl durchzusetzen.
9.7 Mitteilung: Jede Partei wird Mitteilungen im Zusammenhang mit einer rechtmäßigen Zustellung oder einer wesentlichen Pflichtverletzung schriftlich verfassen und wie folgt durch einen Kurierdienst oder per Einschreiben zustellen lassen: falls der Dienstleister der Adressat ist, an dessen eingetragene Geschäftsadresse, die auf einem Auftrag angegeben ist; falls der Kunde der Adressat ist, an seine in einem Auftrag angegebene Adresse. Jegliche Mitteilungen im Zusammenhang mit anderen Angelegenheiten dürfen auf die im vorstehenden Satz beschriebene Weise oder per E-Mail zugestellt werden. Im Falle einer Zustellung per E-Mail wird der Kunde die Mitteilung an die Adresse [email protected] senden und dem Accountmanager des Kunden eine Kopie zukommen lassen, während der Dienstleister eine für den Kunden bestimmte Mitteilung an eine in einem beliebigen Auftrag aufgeführte E-Mail-Adresse senden wird. Eine per Einschreiben versandte Mitteilung gilt drei Werktage nach dem Versand als zugegangen, eine per E-Mail versandte Mitteilung gilt 24 Stunden nach dem Versand als zugegangen.
9.8 Abtretung: Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei darf keine Partei diesen Vertrag oder irgendwelche Rechte, Vorteile oder Beteiligungen auf Grundlage dieses Vertrags abtreten, übertragen, verpfänden oder anderweitig belasten, in eine Treuhandgesellschaft überführen oder auf andere Weise darüber verfügen und ebenso wenig eine Übertragung oder Novation (jeweils als „Abtretung“ bezeichnet) vornehmen. Jegliche ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei erfolgte Abtretung ist nichtig. Unbeschadet der Regelung im vorstehenden Satz kann jede Partei ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei (aber mit einer Mitteilung an die andere Partei) eine Abtretung an einen Rechtsnachfolger infolge einer Fusion, Übernahme (einschließlich einer Übernahme der gesamten oder wesentlichen Vermögenswerte einer Partei), Änderung der Kontrollverhältnisse oder einer vergleichbaren Transaktion vornehmen.
9.9 Anti-Bestechung: Die Parteien werden: (a) sich an das gesamte anwendbare Recht in den Bereichen Anti-Bestechung und Anti-Korruption halten und (b) die jeweils andere Partei unverzüglich informieren, wenn an sie eine Bitte um einen unbilligen Vorteil gerichtet wird.
9.10 Gesamte Vereinbarung: Dieser Vertrag enthält die gesamten zwischen den Parteien getroffenen Absprachen und Vereinbarungen. Dieser Vertrag ersetzt alle früheren oder derzeitigen Vorschläge, Vereinbarungen, Absprachen oder Erklärungen zu dessen Gegenstand. Jede Partei erklärt, bei Abschluss dieses Vertrags mit Ausnahme derer, die in diesem Vertrag aufgeführt sind, auf keinerlei Vorschläge, Vereinbarungen, Absprachen oder Erklärungen zu vertrauen und in Bezug auf diese auch keinerlei Rechte geltend machen zu können. Verzichtserklärungen, Erweiterungen, Änderungen oder andere Modifizierungen in Bezug auf diesen Vertrag sind schriftlich in einem durch beide Parteien zu unterzeichnenden Dokument zu vereinbaren.
9.11 Compliance. Die Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden und dessen Nutzer erfolgt unter Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften im Bereich Ausfuhrkontrollen und Handelssanktionen. Durch die Nutzung der Dienstleistungen erklärt und garantiert der Kunde, dass weder der Kunde noch irgendeiner seiner Nutzer: (a) auf einer durch Kanada, die USA, das Vereinigte Königreich, die EU oder eine andere einschlägige Rechtsordnung herausgegebenen Schwarzen Liste steht und ebenso wenig im Eigentum einer Person steht, von einer Person kontrolliert wird oder im Namen einer Person handelt, die auf einer solchen Schwarzen Liste steht und (b) in einem Land oder Gebiet ansässig oder wohnhaft ist, das einem durch Kanada, die USA, das Vereinigte Königreich, die EU oder eine andere einschlägige Rechtsordnung verhängten Embargo unterfällt.
9.12 Rangfolge: Bei Kollisionen mit diesem Vertrag gilt die nachstehende Rangfolge: (1) Artikel 7 und 9.10 dieser Bestimmungen und Bedingungen; (2) ein Auftrag; (3) jegliche Dienstleistungsanhänge und (4) diese Bestimmungen und Bedingungen. Die englische Fassung dieser Bestimmungen und Bedingungen hat Vorrang vor allen anderen sprachlichen Fassungen.
9.13 Rechte Dritter: Soweit nicht in Artikel 8.1 und 8.2 abweichend geregelt, führt dieser Vertrag nicht zur Übertragung von Rechten zu Gunsten irgendeiner Person, die keine Partei dieses Vertrags ist. Die Rechte von Entschädigungsberechtigten im Sinne von Artikel 8.1 und 8.2 können nur durch die betreffende Partei dieses Vertrags durchgesetzt werden.
9.14 Vertragsschließende Gesellschaft, Rechtswahl und Gerichtsstandswahl: Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass sich Rechtswahl und Gerichtsstandswahl wie folgt nach dem Sitz des Kunden richten:
Wenn der Kunde seinen Sitz hat in: | Ist das anwendbare Recht: | Ist ausschließlicher Gerichtsstand: |
---|---|---|
Ein beliebiges Land oder eine beliebige geographische Region, das/die unten nicht angegeben ist | Englisch | England |
Australien oder Neuseeland | New South Wales | Sydney |
Länder in Asien oder im Asiatisch-Pazifischen Raum | Singapur | Singapur |
Kanada | Ontario | Toronto |
Dänemark | Dänisch | Kopenhagen |
Frankreich | Französisch | Paris |
Deutschland | Deutsch | Berlin |
Portugal | Portugiesisch | Lissabon |
Schweden | Schwedisch | Stockholm |
U.S.A. oder Mexiko | New York | New York City |
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